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Wann ist der Anwalt für Scheidung Pflicht?

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„Scheiden tut weh“ heißt es in einer alten Volksweise und könnte durchaus die Hymne scheidungswilliger Paare sein. Gibt es doch selten Scheidungen, die in aller Freundschaft und in Einvernehmen vollzogen werden. So vielfältig die Gründe für eine Scheidung sein können, manchmal sind Scheidungen sinnvoll, wenn man sich das Leben nicht gegenseitig zur Hölle machen will. Wenn alle Versuche, inclusive einer Paartherapie, die Ehe nicht retten können, ist der Weg zum Familiengericht nicht weit. Jedoch hat der Gesetzgeber in seiner großen Weisheit beschlossen, dass ein Anwalt für Scheidung wie von der Kanzlei Moser & Partner Rechtsanwälte die entsprechende Klage einreichen muss. Anders ausgedrückt, bei einer Scheidung vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Das macht die Scheidung zwar nicht angenehmer, aber man muss Gebühren bezahlen, nämlich Gerichts- und Anwaltsgebühren. Um die gegenseitigen Ansprüche gerecht zu verteilen und nötigenfalls entsprechend anwaltlich zu vertreten, benötigt man halt einen Anwalt für die Scheidung. Sind die Scheidungswilligen sich über die Vermögensaufteilung im Vorfeld einig, können sie einen gemeinsamen Anwalt für die Einreichung der Scheidung beauftragen. Dies kann zu einer erheblichen Reduzierung der Anwaltskosten führen.

Kommt es jedoch im Verlauf der Scheidung zu Meinungsverschiedenheiten, erledigt sich die Sache mit dem gemeinsamen Anwalt quasi von selbst. Dann wird ein zweiter Anwalt benötigt und die Gebühren steigen wieder. Aber was nichts kostet, ist auch nichts. Wenn das Familiengericht die Scheidung für rechtens erachtet, bekommt man neben dem Beschluss auch eine anständige Gebührenrechnung. Wie bei allen anderen Prozessen gilt auch vor dem Familiengericht Recht haben und Recht bekommen kann durchaus zweierlei sein. Damit keine Partei benachteiligt wird, wurde der Anwaltszwang eingeführt. Denn Argumente und Forderungen alleine garantieren keine zufriedenstellende Verhandlung. Es kommt auf die Art und Weise an, wie Argumente vorgetragen werden und auf welche bestehenden Urteile verwiesen werden kann. Dies alles ist für manchen Prozessbeteiligten zu viel. Welcher normale Mensch hat schon die Zeit, neben seinem Tagesgeschäft Urteile zu wälzen und so nebenbei ein Jurastudium zu absolvieren? Kaum einer. Und genau deshalb muss ein Anwalt für Scheidung ein Spezialist auf seinem Gebiet sein.

Doch woran kann man einen guten Anwalt für die Scheidung festmachen? Die Antwort ist relativ einfach. Meist wird ein Anwalt nach der Zahl der gewonnenen Verhandlungen beurteilt. Da sehr viele Ehen nach ca. 14 Jahren geschieden werden, gibt es auch eine Vielzahl an Anwaltskanzleien, die sich auf das Scheidungsrecht spezialisiert haben. Scheidungsprozesse und deren Ergebnisse machen im Bekanntenkreis schnell die Runde. Nahezu jeder kennt geschiedene Eheleute. Und diese Personen geben gerne Auskunft über den Prozessverlauf sowie über ihre Einschätzung zu ihrer juristischen Vertretung. In Zeiten des Internets kann man im Zweifelsfall auch entsprechende Informationen im World Wide Web finden. Wie auch immer, letztlich wird man sich für einen Anwalt entscheiden müssen.


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